Bei Fahrzeugschäden, die nicht durch andere verschuldet wurden, ist eine Schadenregulierung über eine Kaskoversicherung möglich. Diese freiwillige Fahrzeugversicherung, sofern man eine abgeschlossen hat, trägt selbstverschuldete Schäden und Schäden durch z.B. Unwetter, Haarwild oder Diebstahl.
Da es sich hierbei um spezielles Vertragsrecht handelt ist eine vollständige Schadenregulierung, wie beim Haftpflichtschaden, nicht unbedingt gegeben. Ihre Versicherung hat Weisungsrecht. Auch die Kosten für einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen werden in der Regel nicht von der Kaskoversicherung übernommen. Oft verlangt die Versicherung einen Kostenvoranschlag der Reparaturfirma oder beauftragt selbst einen eigenen Sachverständigen. Vielfach handelt es sich hierbei lediglich um einen technischen Mitarbeiter der Versicherung.
In jedem Fall sollte der Versicherungsnehmer auf eine Kopie des von dort erstellten Gutachtens bestehen. Denn bei einem offensichtlich fehlerhaftem Gutachten kann durch den Versicherungsnehmer ein qualifizierter Sachverständiger beauftragt werden.
Oft kann man sich nach einem Kaskoschaden mit der Versicherung sofort auf einen anerkannten Sachverständigen einigen und Streitigkeiten über die Schadenhöhe vermeiden.
Wurde eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese vom Schaden abgezogen.